Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Günter Spinner zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt.
Herr Prof. Dr. Spinner, geboren 1972 in Oppenau (Ortenaukreis), legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1999 in Stuttgart ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Prof. Dr. Dr. h. c. Löwisch) und seiner Promotion im Jahr 2000 trat er in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er war – nach anfänglicher Tätigkeit als Staatsanwalt – an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. Von März 2006 bis Februar 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.
Im September 2010 wurde Herr Prof. Dr. Spinner zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Stuttgart ernannt, nachdem er zuvor seit Juni 2008 beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erprobt worden war.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2011 wurde Herr Prof. Dr. Spinner zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte seitdem – zuletzt als stellvertretender Vorsitzender – dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts an. Seit dem Jahr 2012 war er zusätzlich als nichtständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes tätig. Im Februar 2018 wurde Herrn Prof. Dr. Spinner von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine Honorarprofessur verliehen.
Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht am 1. September 2023 wurde Herrn Prof. Dr. Spinner der Vorsitz des Achten Senats übertragen.
Der Achte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Schadensersatz und Entschädigung – unter anderem nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz -, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz, das Wettbewerbs- und das Zwangsvollstreckungsrecht, bestimmte datenschutzrechtliche Ansprüche und Konkurrentenklagen.
Herr Prof. Dr. Spinner hat die Rechtsprechung des Dritten und des Achten Senats geprägt und fortentwickelt. Während seiner Zeit im Dritten Senat betraf dies vor allem Fragen des Rechts der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere der Anpassung von Betriebsrenten, der Ablösung von Versorgungsordnungen und Fragen der Diskriminierung wegen des Alters. Er hat außerdem wesentlich zu der Klärung von unionsrechtlichen Fragestellungen der Insolvenzsicherung beigetragen.
In seiner Zeit als Vorsitzender des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts war Herr Prof. Dr. Spinner maßgeblich an der Fortentwicklung der Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, vor allem zu Entschädigungsansprüchen und zu grundlegenden Fragen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung beteiligt.
Als langjähriges Mitglied des Präsidialrats und als Präsidialrichter hat Herr Prof. Dr. Spinner Verantwortung für das Gericht mitgetragen. Er hat sich mit seiner Persönlichkeit und seinem großen Engagement um die Weiterentwicklung des Gerichts und das gute kollegiale Miteinander sehr verdient gemacht. Das zeigt auch seine langjährige prägende Arbeit im Verein der Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht.
Herr Prof. Dr. Spinner ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, unter anderem zum Arbeitsvertrags- und zum Kündigungsschutzrecht.
Mit dem Wechsel von Herrn Prof. Dr. Spinner an das Bundesverfassungsgericht verliert das Bundesarbeitsgericht einen herausragenden Kollegen, der wegen seines Engagements, seines Sachverstands und seiner Kollegialität hohe Wertschätzung genießt.
Die Angehörigen des Bundesarbeitsgerichts wünschen ihm für seine neue Aufgabe als Richter des Bundesverfassungsgerichts viel Glück und Erfolg.
Erfurt, 8. Oktober 2025