Am 22. Januar 2026 fand in Erfurt zum zehnten Mal der vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt.

Teilgenommen haben 31 studentische Teams aus insgesamt 16 deutschen Hochschulen. Die rege Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das starke Interesse der Studierenden am Arbeitsrecht.
Der Moot Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.
Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt, der prozessuale und materielle Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Auflösungsanträgen nach § 9 KSchG der Veräußererin und der Erwerberin in einer Betriebsübergangskonstellation (§ 613a BGB) aufwarf, fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams hatten dazu einen vorbereitenden Schriftsatz zu erstellen und mussten in mündlichen Verhandlungen vor aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehenden Jurys ihre Argumente austauschen.
Wie schon bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes Engagement bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie sehr ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die insgesamt 80 studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den mündlichen Verhandlungen wurden für ihr Engagement dank großzügiger Spenden verschiedener Verlage mit Buchpreisen und -geschenken belohnt.
Gewonnen haben Herr Leon Gruidl, Frau Linda Voigtländer und Herr Finn Kutschera von der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Erfurt, 22. Januar 2026