Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2022 – 4 TaBV 9/22 – wird zurückgewiesen.
The following content is only available in German.
The following content is only available in German.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2022 – 4 TaBV 9/22 – wird zurückgewiesen.