Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2022 – 4 TaBV 9/22 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2022 – 4 TaBV 9/22 – wird zurückgewiesen.