Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2024 – 8 TaBV 784/23 – aufgehoben, soweit es die Beschwerde des Betriebsrats hinsichtlich des Zustimmungsersetzungsantrags zurückgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Februar 2023 – 37 BV 12324/21 – abgeändert und der Antrag der Arbeitgeberin insoweit abgewiesen.