Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2020 – 4 TaBV 170/19 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2020 – 4 TaBV 170/19 – wird zurückgewiesen.