Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Mai 2024 – 11 TaBV 76/23 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Mai 2024 – 11 TaBV 76/23 – wird zurückgewiesen.