Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Mai 2024 – 5 TaBV 5/23 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Mai 2024 – 5 TaBV 5/23 – wird zurückgewiesen.