1. Auf die Revision des Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. August 2025 – 15 SLa 650/24 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 6. Juni 2024 – 1 Ca 1497/23 – wird zurückgewiesen, soweit der Auskunftsantrag abgewiesen worden ist.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
The following content is only available in German.