1.	Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. 		September 2022   8 Sa 425/22   aufgehoben.
	Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2022   30 Ca 6908/21   		wird zurückgewiesen.
2.	Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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