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1 AZR 62/23


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2022 8 Sa 425/22 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2022 30 Ca 6908/21 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.