1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2024 – 8 Sa 196/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2024 – 8 Sa 196/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.