1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2024 – 8 Sa 196/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2024 – 8 Sa 196/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.