1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. März 2019 – 8 Sa 303/18 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. März 2019 – 8 Sa 303/18 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.