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10 AZR 236/19


1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019 – 7 Sa 1001/18 – wird mit nachstehender Maßgabe zurückgewiesen.

2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019 – 7 Sa 1001/18 – wird teilweise neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den 16. April 2017 116,94 Euro sowie weitere 116,94 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Mai 2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den 4. Juni 2017 119,77 Euro sowie weitere 119,77 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2017 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.