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10 AZR 553/20


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Oktober 2020 – 16 Sa 53/20 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 5. Dezember 2019 – 2 Ca 286/19 – auf die Berufung des Klägers abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

für den Abrechnungsmonat Januar 2019 227,67 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2019,

für den Abrechnungsmonat Februar 2019 142,49 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz seit dem 2. April 2019,

für den Abrechnungsmonat März 2019 135,59 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019,

für den Abrechnungsmonat April 2019 121,16 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019,

für den Abrechnungsmonat Mai 2019 151,38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2019 und

für den Abrechnungsmonat Juni 2019 150,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2019 zu zahlen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen.