Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. April 2024 – 2 Sa 88/23 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. April 2024 – 2 Sa 88/23 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.