1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. August 2022 – 17 Sa 50/21 – werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. August 2022 – 17 Sa 50/21 – werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.