Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2025 – 6 SLa 925/24 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2025 – 6 SLa 925/24 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.