Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Mai 2023 – 3 Sa 287/21 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Mai 2023 – 3 Sa 287/21 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.