Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2024 – 12 SLa 168/24 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2024 – 12 SLa 168/24 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.