Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2025 – 8 Sa 554/24 – unter Zurückweisung der Revision des Klägers insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Mai 2024 – 34 Ca 9387/23, 34 Ca 11292/23 – zurückgewiesen hat, und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Mai 2024 – 34 Ca 9387/23, 34 Ca 11292/23 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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