Die Sprungrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 26. Juni 2024 – 3 BV 13 a/24 – wird zurückgewiesen.
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Die Sprungrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 26. Juni 2024 – 3 BV 13 a/24 – wird zurückgewiesen.