1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2020 – 8 Sa 332/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 20 vH und das beklagte Land zu 80 vH zu tragen.
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2020 – 8 Sa 332/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 20 vH und das beklagte Land zu 80 vH zu tragen.