Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. Februar 2022 – 14 Sa 602/21 – aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision und der Nebenintervention – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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