1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2019
   – 14 Sa 329/19 – aufgehoben. 
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das
    Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.