The following content is only available in German.

5 AZR 3/26

I. Auf die Revision der Beklagten wird – unter ihrer Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 10. September 2025 – 10 Sa 17/25- teilweise aufgehoben.

II. Auf die Berufung der Beklagten wird – unter ihrer Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2025 – 10 Ca 311/24 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Mehrarbeitszuschläge für den Kalendermonat Mai 2024 iHv. weiteren 36,14 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juni 2024 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Urlaubsstunden des Klägers bei der Frage mitzuzählen, ob der Schwellenwert in § 2 Ziff. 5 des Mantelergänzungstarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Baden-Württemberg vom 9. Februar 2006, ab dem die Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, überschritten wurde.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Von den Kosten erster und zweiter Instanz haben der Kläger 67 % und die Beklagte 33 % zu tragen. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 % zu tragen.

Privacy Overview

This website uses cookies to improve the online experience of the website. Cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the basic functions of the website.

We also use third party cookies to help us analyze and understand how you use this website. These cookies are only saved in your browser with your consent. You also have the option to reject these cookies.

More information: Data protection declaration

Strictly Necessary Cookies

Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that guarantee the basic functionality and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
(e.g. for the "High Contrast View"-setting)