Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Dezember 2022 – 8 Sa 527/22 – wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage hinsichtlich der Ansprüche für die Monate November und Dezember 2021 sowie Januar 2022 in Höhe von 1.274,50 Euro als derzeit unbegründet abgewiesen wird.
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