1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Februar 2022 – 3 Sa 613/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Februar 2022 – 3 Sa 613/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.