1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 15. Mai 2025 – 12 Sa 61/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 15. Mai 2025 – 12 Sa 61/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.