1. Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 2020 – 11 Sa 502/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten der Revision jeweils zur Hälfte zu tragen.
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1. Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 2020 – 11 Sa 502/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten der Revision jeweils zur Hälfte zu tragen.