1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Oktober 2021 – 16 Sa 374/21 – insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10. März 2021 – 10 Ca 3370/20 zurückgewiesen hat.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10. März 2021 – 10 Ca 3370/20 – insoweit abgeändert, als es der Klage hinsichtlich der Kündigung vom 11. August 2020 stattgegeben hat.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
The following content is only available in German.