1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2022
– 4 Sa 418/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2022
– 4 Sa 418/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.