1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2022
– 4 Sa 418/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2022
– 4 Sa 418/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.