1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2021 – 3 Sa 345/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2021 – 3 Sa 345/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.