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7 ABR 10/20


Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 6. August 2019 – 9 TaBV 14/19 – aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.