Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., 3. und 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. Mai 2024 – 5 TaBV 84/23 – werden zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., 3. und 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. Mai 2024 – 5 TaBV 84/23 – werden zurückgewiesen.