Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. August 2024 – 6 TaBV 20/23 – aufgehoben, soweit es die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 23. November 2023 – 3 BV 18 a/23 – zurückgewiesen hat.
Insoweit wird die Sache zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen werden die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2. und 3. zurückgewiesen.