Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 6. und 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. August 2024 – 12 TaBV 70/23 – werden zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 6. und 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. August 2024 – 12 TaBV 70/23 – werden zurückgewiesen.