Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 6. und 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. August 2024 – 12 TaBV 70/23 – werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 6. und 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. August 2024 – 12 TaBV 70/23 – werden zurückgewiesen.