Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 20. September 2024 – 7 TaBV 62/23 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 20. September 2024 – 7 TaBV 62/23 – wird zurückgewiesen.