Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Oktober 2019 – 18 Sa 655/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Oktober 2019 – 18 Sa 655/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.