Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. Mai 2021 – 5 Sa 418/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. Mai 2021 – 5 Sa 418/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.