Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2025 – 5 Sa 479/23 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Klage auf die mit dem Antrag zu 2. für das Jahr 2018 begehrten Auskünfte abgewiesen hat.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.