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8 AZR 96/20


Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. August 2019 – 11 Sa 26/19 – teilweise aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 18. Dezember 2018 – 40 Ca 6119/18 – wird insgesamt zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.