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9 AZR 343/20


Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juli 2020 – 10 Sa 112/20 – teilweise aufgehoben und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. November 2019 – 21 Ca 4348/18 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.