1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Juni 2024 – 12 Sa 512/23 – wird zurückgewiesen.
2. Der Tenor des Berufungsurteils wird in Nr. 2 hinsichtlich des Datums wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es lautet „1. März 2030“.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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