Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. März 2021 – 2 Sa 338/20 – wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. März 2021 – 2 Sa 338/20 – wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.