Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2021 – 8 Sa 160/20 – wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2021 – 8 Sa 160/20 – wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.