Bundesarbeitsgericht
Der Vizepräsident Herr Dr. Rudi Müller-Glöge

Herr Dr. Rudi Müller-Glöge, geboren 1951 in Hitzacker,
war nach einer Ausbildung für den gehobenen Dienst bis zum Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften als Regierungsinspektor bei verschiedenen Landesbehörden in Niedersachsen beschäftigt.
Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Celle bis 1980 ab und war danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen tätig. In dieser Zeit promovierte er.
Im April 1982 trat er in die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und wurde im Februar 1989 zum Vorsitzenden Richter beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen ernannt.
Ab November 1990 war er nach Sachsen-Anhalt abgeordnet und leitete dort eine Abteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Herr Dr. Müller-Glöge kam im Juli 1991 zum Bundesarbeitsgericht und wurde dem Achten Senat zugeteilt. Ab Juni 1999 gehört er dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts an und ist seit September 2001 dessen Vorsitzender. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist für Arbeitnehmerstatus, Arbeitsentgeltansprüche einschließlich Ansprüche aus Annahmeverzug, Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie Mutterschutz zuständig.
Dr. Rudi Müller-Glöge ist seit 1. Oktober 2009 Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts.
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